In seiner Entscheidung vom 23.5.2024 (RV/3100241/2024) hat sich das BFG zur Anwendbarkeit der Hauptwohnsitzbefreiung bei einem Wohnungsverkauf geäußert, wenn über ein Drittel der Wohnung vermietet wurde.
Die Hauptwohnsitzbefreiung des § 30 Abs 2 Z 1 EStG knüpft an die Begriffe „Eigenheim“ und „Eigentumswohnung“ an, die in § 18 Abs 1 Z 3 lit b EStG definiert sind. Demnach müssen Objekte zu mindestens zwei Drittel ihrer Gesamtnutzfläche Wohnzwecken dienen, um diese Definition zu erfüllen. Es darf somit höchstens ein Drittel der Gesamtnutzfläche für andere Zwecke (zB betriebliche Zwecke oder Einkünfteerzielung durch Vermietung) genutzt werden.
Das BFG folgte in seiner Entscheidung der Ansicht der Finanzverwaltung, wonach diese Grenze nicht nur für Eigenheime, sondern auch für Eigentumswohnungen relevant ist. Die Drittelgrenze ist somit für die Inanspruchnahme der Hauptwohnsitzbefreiung immer zu beachten. Ist diese Grenze überschritten, ist die Begünstigung zu versagen.
Die Revision an den VwGH wurde vom BFG nicht zugelassen, da keine ungeklärte Rechtsfrage vorlag.